Bootsführerschein Übungen

Basisfrage 2 von 72 · SBF See und SBF Binnen

In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?

Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.

Lösung und Erklärung zeigen

Richtige Antwort: C) Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.

Alkohol, Drogen und körperliche oder geistige Mängel machen das Bootfahren gefährlich. Die Frage prüft die Promillegrenze und die Regel zur Fahrtüchtigkeit.

Wer in der sicheren Führung behindert ist, darf weder ein Sportboot führen noch Kurs oder Geschwindigkeit bestimmen. Das gilt bei Mängeln, nach Alkohol und nach anderen berauschenden Mitteln. Zusätzlich gibt es eine feste Grenze: eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰. Ab diesem Wert ist das Führen immer verboten, auch wenn du dich fit fühlst.

Alle Antworten erklärt

A) Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
0,3 ‰ ist nicht die feste Grenze; wer aber schon damit unsicher ist, darf trotzdem nicht führen.
B) Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
1,0 ‰ liegt doppelt so hoch wie die geltende Grenze von 0,5 ‰.
C) Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
Richtig: Behinderung durch Mängel oder Rauschmittel oder 0,5 ‰ und mehr schließen das Führen aus.
D) Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
0,8 ‰ ist zu hoch angesetzt; die feste Grenze auf dem Wasser liegt bei 0,5 ‰.

Merke dir: Ab 0,5 ‰ ist Schluss, bei Ausfallerscheinungen schon früher.

In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF See Nr. 7, SBF See Nr. 12, SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 7, SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 12, SBF Binnen unter Segel Nr. 2, SBF Binnen unter Segel Nr. 9.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF See und SBF Binnen. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.

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