Basisfrage 66 von 72 · SBF See und SBF Binnen
Was ist zu beachten, wenn eine Flüssiggasanlage außer Betrieb gesetzt wird?
Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtige Antwort: A) Haupthahn und Absperrventile sind zu schließen.
Auch wenn du die Gasanlage nicht benutzt, kann Gas austreten. Die Frage prüft, was beim Außerbetriebsetzen zu tun ist.
Du schließt den Haupthahn und alle Absperrventile. So kann kein Gas aus Leitungen oder Geräten ins Boot gelangen, auch wenn ein Brenner undicht ist. Mach das nach jeder Benutzung und bevor du das Boot verlässt. So bleibt die Anlage sicher, bis du sie wieder brauchst.
Alle Antworten erklärt
- A) Haupthahn und Absperrventile sind zu schließen.
- Richtig: Haupthahn und Absperrventile schließen.
- B) Der Flüssiggasbehälter ist vollständig zu entleeren.
- Den Behälter zu entleeren ist weder nötig noch sinnvoll.
- C) Die Anlage ist gasfrei zu machen.
- Die Anlage gasfrei zu machen ist nicht nötig; es genügt, sie abzusperren.
- D) Gasflasche fachgerecht entsorgen.
- Die Gasflasche wird nicht entsorgt, sondern bleibt für die nächste Nutzung.
Merke dir: Gas aus heißt: alle Hähne zu.
In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF See Nr. 15, SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 15, SBF Binnen unter Segel Nr. 1.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF See und SBF Binnen. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.