Bootsführerschein Übungen

SBF Binnen, Frage 109 · SBF Binnen

Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot?

Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.

Lösung und Erklärung zeigen

Richtige Antwort: C) Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen.

An manchen Stellen darfst du nicht stillliegen, auch wenn kein Schild steht. Die Frage prüft das allgemeine Liegeverbot.

Nach § 7.02 BinSchStrO darf auf Schifffahrtskanälen und in Schleusenkanälen niemand stillliegen. Dafür braucht es kein eigenes Zeichen. Erlaubt ist das Liegen dort nur an Liegestellen, die mit einem Tafelzeichen gekennzeichnet sind.

Alle Antworten erklärt

A) Vor Brücken und Hochspannungsleitungen.
Falsch: Verboten ist das Liegen unter Brücken und Hochspannungsleitungen, nicht davor.
B) Auf Schifffahrtskanälen und vor Schleusenkanälen.
Falsch: Das Verbot gilt in den Schleusenkanälen selbst, nicht vor ihnen.
C) Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen.
Richtig: Auf Schifffahrtskanälen und in Schleusenkanälen gilt ein allgemeines Liegeverbot.
D) Vor Brücken und nach Hochspannungsleitungen.
Falsch: Auch hier stimmen die Ortsangaben nicht; das Verbot gilt unter Brücken und Leitungen.

Merke dir: Im Kanal und unter Brücken wird nicht gelegen.

In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 9, SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 14, SBF Binnen unter Segel Nr. 5, SBF Binnen unter Segel Nr. 11.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF Binnen. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.

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