SBF Binnen, Frage 216 · SBF Binnen
Was ist beim Neuanstrich des Unterwasserschiffs und bei der Entfernung des alten Anstrichs zu beachten?
Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtige Antwort: D) Der Arbeitsbereich ist großzügig abzudecken und der anfallende Abfall ist als Sondermüll zu behandeln und entsprechend zu entsorgen.
Unterwasseranstriche, oft Antifouling genannt, verhindern Bewuchs am Rumpf. Sie enthalten häufig giftige Stoffe.
Beim Abschleifen und Streichen fallen Staub, Farbreste und Lösemittel an. Deshalb deckst du den Arbeitsbereich großzügig ab, damit nichts in Boden oder Wasser gelangt. Alle Reste sind Sondermüll und kommen in die dafür vorgesehene Entsorgung.
Alle Antworten erklärt
- A) Unterwasserarbeiten dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben, nach den Bestimmungen des Umweltschutzes ausgeführt werden.
- Auch Eigner dürfen selbst streichen, wenn sie sauber arbeiten und richtig entsorgen.
- B) Es sind bei Arbeiten mit Unterwasseranstrichen die Richtlinien der Schiffsuntersuchungskommission zu beachten.
- Die Schiffsuntersuchungskommission prüft die Sicherheit von Schiffen, um den Umweltschutz beim Anstrich geht es hier nicht.
- C) Es dürfen nur Unterwasseranstriche verwendet werden, deren Umweltverträglichkeit an der EU-Kennzeichnung erkenntlich ist.
- Ein Zeichen auf der Dose ersetzt nicht das saubere Arbeiten und die richtige Entsorgung.
- D) Der Arbeitsbereich ist großzügig abzudecken und der anfallende Abfall ist als Sondermüll zu behandeln und entsprechend zu entsorgen.
- Richtig: großzügig abdecken und den Abfall als Sondermüll entsorgen.
Merke dir: Abdecken, auffangen, als Sondermüll entsorgen.
In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 7, SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 12, SBF Binnen unter Segel Nr. 12.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF Binnen. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.