SBF Binnen, Frage 236 · SBF Binnen
Wann muss ein Wassersportfahrzeug in das Binnenschiffsregister eingetragen werden?
Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtige Antwort: B) Ab 10 cbm Wasserverdrängung.
Größere Wasserfahrzeuge müssen in ein Schiffsregister eingetragen werden, ähnlich wie Grundstücke ins Grundbuch. Die Grenze richtet sich nach der Größe des Rumpfs.
Ein Wassersportfahrzeug muss ab 10 cbm Wasserverdrängung ins Binnenschiffsregister eingetragen werden. Wasserverdrängung ist die Wassermenge, die der Rumpf verdrängt, sie entspricht dem Gewicht des Bootes. 10 cbm Wasser wiegen etwa 10 Tonnen. Entscheidend ist also nicht die Länge, sondern die Verdrängung.
Alle Antworten erklärt
- A) Ab 10 m Schiffslänge.
- Die Pflicht hängt nicht an der Länge, sondern an der Wasserverdrängung.
- B) Ab 10 cbm Wasserverdrängung.
- Richtig: ab 10 cbm Wasserverdrängung.
- C) Ab 15 m Schiffslänge.
- Auch 15 m Länge sind kein Maßstab, es zählt die Wasserverdrängung.
- D) Ab 15 cbm Wasserverdrängung.
- 15 cbm sind zu hoch angesetzt, die Grenze liegt bei 10 cbm.
Merke dir: Registerpflicht ab 10 cbm Verdrängung, nicht nach Metern.
In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 2, SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 9.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF Binnen. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.