SBF Binnen, Frage 73 · SBF Binnen
Für welche Sportboote ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben?
Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtige Antwort: A) Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.
Die Frage prüft, ab wann du auf Binnenschifffahrtsstraßen einen Sportbootführerschein brauchst. Entscheidend sind die Motorleistung und die Länge des Bootes.
Nach der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) brauchst du den Führerschein, wenn der Motor mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung hat. Bei einem Elektromotor liegt die Grenze bei 7,5 kW im Dauerbetrieb (Betriebsart S1). Die SpFV gilt auf Binnenschifffahrtsstraßen nur für Sportboote mit weniger als 20 m Länge. Für längere Boote reicht dieser Führerschein nicht.
Alle Antworten erklärt
- A) Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.
- Richtig: mehr als 11,03 kW (15 PS) beziehungsweise 7,5 kW elektrisch und weniger als 20 m Länge.
- B) Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und mehr als 20 m Länge.
- Falsch: Mit weniger Leistung ist das Boot führerscheinfrei, und ab 20 m gilt die SpFV nicht mehr.
- C) Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und mehr als 20 m Länge.
- Falsch: Die Leistungsgrenze stimmt, aber der Führerschein gilt nur für Boote unter 20 m.
- D) Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.
- Falsch: Unterhalb der Leistungsgrenze brauchst du auf Binnenschifffahrtsstraßen keinen Motorbootführerschein.
Merke dir: Über 15 PS und unter 20 m: Binnenschein Pflicht.
In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 3, SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 14.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF Binnen. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.