SBF Binnen, Frage 75 · SBF Binnen
Aus welchen Gründen muss der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen entzogen werden?
Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtige Antwort: B) Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.
Die Frage prüft, wann die Behörde den Führerschein entziehen muss. Wer ein Boot führt, muss dafür geeignet und verlässlich sein.
Nach § 13 SpFV muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich der Inhaber als untauglich oder unzuverlässig erweist. Untauglich heißt: körperlich oder psychisch nicht mehr in der Lage, ein Boot sicher zu führen. Unzuverlässig ist zum Beispiel, wer wegen erheblicher Verkehrsverstöße rechtskräftig verurteilt wurde.
Alle Antworten erklärt
- A) Bei fehlender Zuverlässigkeit nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit.
- Falsch: Eine einzelne Ordnungswidrigkeit macht noch nicht unzuverlässig; erst wiederholte Verstöße können Zweifel begründen.
- B) Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.
- Richtig: Fehlende Tauglichkeit oder fehlende Zuverlässigkeit führen zur Entziehung.
- C) Bei zweifelhafter Tauglichkeit wegen Alkoholmissbrauch.
- Falsch: Bloße Zweifel reichen nicht; die Behörde kann dann zuerst ein ärztliches Zeugnis verlangen.
- D) Bei zweifelhafter Zuverlässigkeit aus Altersgründen.
- Falsch: Das Alter allein ist kein Grund, die Zuverlässigkeit anzuzweifeln.
Merke dir: Untauglich oder unzuverlässig: Schein weg.
In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 7, SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 14.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF Binnen. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.