SBF Binnen, Frage 80 · SBF Binnen
Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, mit der der Schiffsführer das Ruder eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf Binnenschifffahrtstraßen besetzen will?
Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtige Antwort: C) Sie muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
Der Schiffsführer darf das Ruder an eine andere Person abgeben. Die Frage prüft, wer dafür in Frage kommt.
Nach § 1.09 BinSchStrO muss der Schiffsführer sicherstellen, dass am Ruder eine geeignete Person von mindestens 16 Jahren steht. Geeignet heißt: körperlich, geistig und fachlich in der Lage, das Boot sicher zu steuern. Einen eigenen Führerschein braucht der Rudergänger nicht, denn der Schiffsführer bleibt verantwortlich.
Alle Antworten erklärt
- A) Sie muss mindestens 16 Jahre alt und Inhaber des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für Sportboote mit Antriebsmaschine sein.
- Falsch: Der Rudergänger braucht keinen eigenen Führerschein, wenn der Schiffsführer an Bord ist.
- B) Sie muss mindestens 18 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
- Falsch: Das Mindestalter liegt bei 16, nicht bei 18 Jahren.
- C) Sie muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
- Richtig: mindestens 16 Jahre und körperlich, geistig und fachlich geeignet.
- D) Sie muss mindestens 14 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein.
- Falsch: Mit 14 Jahren darf man das Ruder eines Motorbootes nicht übernehmen.
Merke dir: Rudergänger: ab 16 und geeignet, Führerschein nicht nötig.
In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF Binnen unter Antriebsmaschine Nr. 9, SBF Binnen unter Segel Nr. 3, SBF Binnen unter Segel Nr. 12.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF Binnen. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.