Bootsführerschein Übungen

SBF See, Frage 139 · SBF See

Wie verhält man sich als Kurshalter, wenn man feststellt, dass ein anderes Fahrzeug seiner Ausweichpflicht nicht nachkommt und die Gefahr einer unmittelbaren Kollision bevorsteht?

Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.

Lösung und Erklärung zeigen

Richtige Antwort: C) Man gibt mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife ab und führt das "Manöver des letzten Augenblicks" durch. Dabei ist so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.

Manchmal kommt der Ausweichpflichtige seiner Pflicht nicht nach. Die Frage prüft, was der Kurshalter tut, wenn eine Kollision unmittelbar droht.

Zuerst warnt der Kurshalter mit mindestens fünf kurzen, rasch aufeinander folgenden Tönen; das regelt Regel 34 KVR. Droht der Zusammenstoß trotzdem, führt er nach Regel 17 KVR das Manöver des letzten Augenblicks durch. Dabei manövriert er so, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist. Jetzt zählt nur noch, die Kollision zu verhindern.

Alle Antworten erklärt

A) Man behält Kurs und Geschwindigkeit zunächst bei und widmet dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit.
Kurs und Geschwindigkeit hält man nur, solange der andere noch ausweichen kann; hier ist es dafür zu spät.
B) Man gibt mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife ab und reduziert die Geschwindigkeit, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden.
Die Geschwindigkeit wegen Sog und Wellenschlag zu verringern verhindert keine unmittelbar drohende Kollision.
C) Man gibt mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife ab und führt das "Manöver des letzten Augenblicks" durch. Dabei ist so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.
Richtig: mindestens fünf kurze Töne und dann das Manöver des letzten Augenblicks.
D) Man gibt ein Schallsignal (vier kurze Töne) ab und verlangsamt die Fahrt soweit, dass die Steuerfähigkeit noch erhalten bleibt. Erforderlichenfalls ist ganz aufzustoppen. In jedem Fall ist vorsichtig zu manövrieren, bis die Gefahr eines Zusammenstoßes vorüber ist.
Vier kurze Töne sind nicht das vorgeschriebene Warnsignal, und das Verlangsamen bis zur Steuerfähigkeit gehört zur verminderten Sicht.

Merke dir: Fünf kurze Töne, dann selbst handeln.

In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF See Nr. 2, SBF See Nr. 11.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF See. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.

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