Bootsführerschein Übungen

SBF See, Frage 172 · SBF See

Was ist zu unternehmen, um die Schifffahrt zu warnen, wenn das eigene Fahrzeug gesunken ist und ein Schifffahrtshindernis darstellt?

Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.

Lösung und Erklärung zeigen

Richtige Antwort: B) Man informiert die Schifffahrtspolizeibehörde und gibt nach Möglichkeit die Position an.

Ein gesunkenes Boot kann für andere Fahrzeuge zur unsichtbaren Gefahr werden. Die Frage prüft, wen du dann informierst.

Ist dein Fahrzeug gesunken und ein Schifffahrtshindernis, informierst du die Schifffahrtspolizeibehörde. Gib nach Möglichkeit die Position an. Die Behörde kann das Hindernis dann kennzeichnen und die Schifffahrt warnen.

Alle Antworten erklärt

A) Man informiert die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, damit das Hindernis gekennzeichnet werden kann.
Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger rettet Menschen, sie kennzeichnet keine Hindernisse.
B) Man informiert die Schifffahrtspolizeibehörde und gibt nach Möglichkeit die Position an.
Richtig: Die Schifffahrtspolizeibehörde muss Bescheid wissen, möglichst mit Position.
C) Man informiert das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und gibt nach Möglichkeit die Position an.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist hier nicht die Stelle, die du benachrichtigst.
D) Man gibt ein Seenotsignal ab.
Ein Seenotsignal ruft Hilfe für Menschen in Not, es warnt nicht vor einem Wrack.

Merke dir: Wrack melden: Schifffahrtspolizei und Position.

In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF See Nr. 7, SBF See Nr. 10, SBF See Nr. 14.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF See. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.

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