Bootsführerschein Übungen

SBF See, Frage 228 · SBF See

Was verstehen Sie gemäß Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) unter Schnellfahrkorridore?

Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.

Lösung und Erklärung zeigen

Richtige Antwort: B) Ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr.

Die Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) regelt das Befahren der Nationalparks im Wattenmeer. Sie kennt besondere Flächen, die Schnellfahrkorridore.

Schnellfahrkorridore sind ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr. Der Name deutet es an: Dort darf schneller gefahren werden als sonst im Nationalpark. Für Sportboote sind diese Flächen nicht ausgewiesen.

Alle Antworten erklärt

A) Wasserflächen zum Starten und Landen von Wasserflugzeugen.
Mit Wasserflugzeugen haben Schnellfahrkorridore nichts zu tun.
B) Ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr.
Richtig: Schnellfahrkorridore sind für den gewerblichen Verkehr ausgewiesen.
C) Wasserflächen, von denen Taucher 500 m Abstand halten müssen.
Eine Abstandsregel für Taucher ist nicht die Bedeutung dieser Korridore.
D) Ausgewiesene Wasserflächen für bestimmte Sportbootverkehre.
Für Sportbootverkehre sind Schnellfahrkorridore nicht ausgewiesen.

Merke dir: Schnellfahrkorridor: für den gewerblichen Verkehr, nicht fürs Sportboot.

In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF See Nr. 13.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF See. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.

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