SBF See, Frage 228 · SBF See
Was verstehen Sie gemäß Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) unter Schnellfahrkorridore?
Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtige Antwort: B) Ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr.
Die Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) regelt das Befahren der Nationalparks im Wattenmeer. Sie kennt besondere Flächen, die Schnellfahrkorridore.
Schnellfahrkorridore sind ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr. Der Name deutet es an: Dort darf schneller gefahren werden als sonst im Nationalpark. Für Sportboote sind diese Flächen nicht ausgewiesen.
Alle Antworten erklärt
- A) Wasserflächen zum Starten und Landen von Wasserflugzeugen.
- Mit Wasserflugzeugen haben Schnellfahrkorridore nichts zu tun.
- B) Ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr.
- Richtig: Schnellfahrkorridore sind für den gewerblichen Verkehr ausgewiesen.
- C) Wasserflächen, von denen Taucher 500 m Abstand halten müssen.
- Eine Abstandsregel für Taucher ist nicht die Bedeutung dieser Korridore.
- D) Ausgewiesene Wasserflächen für bestimmte Sportbootverkehre.
- Für Sportbootverkehre sind Schnellfahrkorridore nicht ausgewiesen.
Merke dir: Schnellfahrkorridor: für den gewerblichen Verkehr, nicht fürs Sportboot.
In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF See Nr. 13.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF See. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.