SBF See, Frage 75 · SBF See
Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?
Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtige Antwort: D) Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten, nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger.
Die Frage prüft, welche Sportboote du auf den Seeschifffahrtsstraßen ohne Sportbootführerschein führen darfst. Die Grenze hängt allein an der Leistung des Motors.
Eine Fahrerlaubnis brauchst du erst ab einer bestimmten Leistung der Antriebsmaschine. Frei sind Boote ohne Motor und Boote mit höchstens 11,03 Kilowatt (15 PS) bei einem Verbrennungsmotor. Bei einem Elektromotor liegt die Grenze bei 7,5 Kilowatt in der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb). Gemeint ist die größte, nicht überschreitbare Nutzleistung, der Motor darf also nicht mehr leisten können.
Alle Antworten erklärt
- A) Sportboote unter Segel mit einer Rumpflänge unter 20 m und solche deren Antriebsmaschine nicht benutzt wird.
- Segeln oder ein abgestellter Motor befreien nicht; es zählt allein die Leistung der Antriebsmaschine an Bord.
- B) Sportboote mit Antriebsmaschine mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).
- Genau umgekehrt: Boote mit dieser größeren Leistung brauchen den Führerschein.
- C) Sportboote, die entweder vor Anker liegen oder an Land festgemacht sind oder auf Grund sitzen.
- Ob ein Boot ankert, festgemacht ist oder auf Grund sitzt, hat mit der Fahrerlaubnispflicht nichts zu tun.
- D) Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten, nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger.
- Richtig: ohne Motor oder höchstens 11,03 kW (15 PS) beim Verbrenner beziehungsweise 7,5 kW beim Elektromotor im Dauerbetrieb.
Merke dir: Bis 15 PS Verbrenner oder 7,5 kW Elektro: kein Schein nötig.
In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF See Nr. 5.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF See. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.