Bootsführerschein Übungen

SBF See, Frage 86 · SBF See

Welche Positionslaternen und Schallsignalanlagen dürfen auf Sportbooten unter deutscher Flagge verwendet werden?

Was ist richtig? Tipp auf eine Antwort.

Lösung und Erklärung zeigen

Richtige Antwort: B) Solche, deren Baumuster vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Verwendung zugelassen sind oder eine als gleichwertig anerkannte Zulassung eines EU-Staates besitzen.

Nicht jede Lampe darf als Positionslaterne dienen. Die Frage prüft, welche Zulassung Laternen und Schallsignalanlagen auf Sportbooten unter deutscher Flagge brauchen.

Positionslaternen und Schallsignalanlagen müssen ein Baumuster haben, das das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zugelassen hat. Gleichwertig ist eine anerkannte Zulassung eines anderen EU-Staates. So ist sichergestellt, dass Farbe, Leuchtwinkel, Tragweite und Lautstärke stimmen. Andere Fahrzeuge erkennen dich dann richtig und rechtzeitig.

Alle Antworten erklärt

A) Solche, die vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) geprüft und mit dem Zeichen für geprüfte Sicherheit (GS) versehen sind.
Ein TÜV- oder GS-Zeichen ist für Positionslaternen keine Zulassung im Sinne der Vorschriften.
B) Solche, deren Baumuster vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Verwendung zugelassen sind oder eine als gleichwertig anerkannte Zulassung eines EU-Staates besitzen.
Richtig: Baumusterzulassung durch das BSH oder eine als gleichwertig anerkannte Zulassung eines EU-Staates.
C) Solche, die gemäß der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) vorgeschrieben sind und ein CE-Zeichen haben.
Ein CE-Zeichen allein ersetzt die Baumusterzulassung nicht.
D) Solche, die die vorgeschriebene Mindesttragweite von drei Seemeilen, die Größe und Farbgebung bzw. Lautstärke erreichen und mit einer Bescheinigung einer Klassifikationsgesellschaft versehen sind.
Eine einheitliche Mindesttragweite von drei Seemeilen gibt es für Sportboote nicht, und eine Klassifikationsgesellschaft ist hier nicht zuständig.

Merke dir: Laterne und Horn nur mit BSH-Zulassung oder gleichwertiger EU-Zulassung.

In den amtlichen Prüfungsbögen: SBF See Nr. 9, SBF See Nr. 14.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 01.08.2023 für den SBF See. Quelle: www.elwis.de. Die Reihenfolge der Antworten ist gemischt, die Erklärung ist von uns.

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